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   OLG Frankfurt, 23.01.1986 - 1 U 40/85   

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https://dejure.org/1986,1746
OLG Frankfurt, 23.01.1986 - 1 U 40/85 (https://dejure.org/1986,1746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.1986 - 1 U 40/85 (https://dejure.org/1986,1746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 1 U 40/85 (https://dejure.org/1986,1746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 420; BGB § 421; BGB § 427; AGBG § 11 Nr. 14 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulwanderungen - Haftung des Lehrers für Kosten einer Klassenfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung einer Klassenfahrt; Vertragsabschluß durch Lehrer; Vertretung; Bundesbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 164

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1941
  • NJW-RR 1986, 985 (Ls.)
  • MDR 1986, 583
  • VersR 1987, 56
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83

    Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1986 - 1 U 40/85
    Die Bestimmbarkeit des Namens des Vertretenen genügt zur Erfüllung der Vorschrift des § 164 BGB (vgl. BGH WM 1985 S. 450 ff., 451).
  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 187/78

    Haftung der Wohnungseigentümer für die Herstellungskosten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1986 - 1 U 40/85
    Bei der Vergabe von Aufträgen durch einen Baubetreuer für eine Bauherrengemeinschaft hat es der Bundesgerichtshof als erkennbar der Interessenlage widersprechend gewertet, daß die Bauherren dem Bauunternehmer gegenüber als Gesamtschuldner haften sollten, selbst wenn es um eine Gemeinschaftsanlage ging (NJW 1977 S. 295; NJW 1979 S. 2101; NJW 1980 S. 992 ff., 994).
  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78

    Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1986 - 1 U 40/85
    Bei der Vergabe von Aufträgen durch einen Baubetreuer für eine Bauherrengemeinschaft hat es der Bundesgerichtshof als erkennbar der Interessenlage widersprechend gewertet, daß die Bauherren dem Bauunternehmer gegenüber als Gesamtschuldner haften sollten, selbst wenn es um eine Gemeinschaftsanlage ging (NJW 1977 S. 295; NJW 1979 S. 2101; NJW 1980 S. 992 ff., 994).
  • LG Osnabrück, 21.03.1984 - 1 S 451/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.1986 - 1 U 40/85
    Aus diesen Gründen muß seine Verpflichtungserklärung vom übrigen Vertragstext deutlich getrennt und in ihrer Formulierung klar und unmißverständlich sein (vgl. Palandt, 45. Aufl. 1986, Anm. 14b zu § 11; LG Osnabrück NJW 1985 S. 389), und es ist zumindest auch eine gesonderte Unterschrift neben der für den Vertretenen zu verlangen (Löwe-Graf von Westphalen-Trinkner, a.a.O., Rdnr. 4 zu § 11 Nr. 14).
  • OLG Hamm, 30.08.2021 - 22 U 33/21

    Schulreise; entschädigungsloser Rücktritt vom Reisevertrag; Covid 19-Pandemie

    Sie rügt, dass entgegen der Rechtsauffassung des Landgerichts das von diesem in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 23.01.1986 (1 U 40/85) vorliegend nicht einschlägig sei und die Auslegung der beiderseitigen Willenserklärungen unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ergebe, dass die Klägerin Vertragspartnerin der Beklagten geworden sei.

    Dem gefundenen Auslegungsergebnis steht schließlich auch nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 23.01.1986 (Az. 1 U 40/85) entgegen, auf das das Landgericht seine Würdigung maßgeblich gestützt hat.

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

    bb) Andererseits beschränkt das Gesetz, wie nach dem Wortlaut nicht zweifelhaft sein kann, seinen Schutz auf denjenigen, der nur als Vertreter auftritt, bezieht denjenigen also nicht mit ein, der seinerseits selbst als Vertragspartner im eigenen Namen, wenn auch neben dem Vertretenen, mit dem Verwender abschließt (ebenso MünchKomm/Kötz 2. Aufl. § 11 AGBG Rdn. 148; Soergel/Stein, BGB 11. Aufl. § 11 AGBG Rdn. 157, 158; OLG Frankfurt/Main NJW 1986, 1941, 1942 f., vorletzter und letzter Absatz; LG Osnabrück NJW 1985, 389).
  • VG Münster, 27.06.2003 - 1 K 3065/02

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Zahlungsanspruchs einer Trägerin einer

    I S. 101 = BASS 14 - 12 Nr. 2, a. A. wegen fehlender Vertretungsmacht aus § 20 Abs. 2 SchVG NRW zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags im Namen des Schulträgers OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1985 - 26 U 33/85 -, NJW 1986 S. 1943; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Oktober 1984 - 18 U 68/84 - einen Vertragsschluss im Namen der Schüler annehmend OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 1986 - 1 U 40/85 -, NJW 1986 S. 583.
  • LG Detmold, 01.02.2021 - 1 O 153/20

    Kann bei einer wegen der COVID-19-Pandemie stornierten Klassenfahrt der

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine an einer Schule beschäftigte Person, die eine Schulklasse für eine gemeinschaftliche Fahrt anmeldet, im Namen der angemeldeten Schülerinnen und Schüler handelt, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten (OLG Frankfurt, Urt. v. 23.01.1986 - 1 U 40/85, NJW 1986, S. 1941; Geib in BeckOK BGB, 56. Ed., Stand 01.11.2020, § 651a Rn. 14).
  • AG Köln, 18.08.2014 - 142 C 601/13

    Kein Anspruch einer Lehrerin gegen Schulträger auf umbuchungsbedingte Mehrkosten

    Dementsprechend wird bei Klassenfahrten ohne Hinzutreten weiterer Umstände allgemein angenommen, dass der eine solche Fahrt anmeldende Lehrer in der Regel als Vertreter der mitfahrenden Schüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter handelt (Führich. Reiserecht, 6.Aufl., Rn 118; OLG Hamm, NJW 1986, 1943; OLG Frankfurt NJW 1986, 1941 f.) Es kann - für den Reiseveranstalter in der Regel auch erkennbar - nicht angenommen werden, dass der Lehrer eine eigene Zahlungspflicht über die bei einer grossen Gruppe hohen Reisekosten eingehen will, vielmehr liegt es nahe, dass diejenigen, die mitreisen, zur Zahlung ihres Reisepreisanteiles verpflichte werden sollen, zumal sie als Mitreisende auch ein Interesse daran haben, eigene Ansprüche gegen den Veranstalter auf Durchführung der Reise zu halten.
  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem

    Zudem ist offensichtlich, dass nicht jeder Erziehungsberechtigte für Fahrt- und Unterbringungskosten aller Mitschüler aufkommen will (s. zum Vorgenannten OLG Frankfurt am Main, Ue. v. 23.01.1986 -- 1 U 40/85 -- NJW 1986, 1941, u. v. 02.02.1990 -- 2 U 172/89 -- NJW-RR 1991, 283; Soergel/Wolf, BGB, Band 2, 12. Aufl. 1990, § 427 Rdnr. 4; a.A. Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl. 1999, § 427 Rdnr. 2).
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